Ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung gesundheits- und klimaschädlicher ultrafeiner Partikel (UFP) vom Flugverkehr
Seit über 10 Jahren sind die Belastungen durch UFP an Flughäfen und im Flughafenumland bekannt. Maßnahmen zur Reduzierung dieser UFP-Belastungen für Mensch und Umwelt sind deshalb seit langem überfällig.
Es gibt Lösungen zur Reduzierung – man kennt deren Kosten und Nutzen. Greift jetzt endlich die gesetzliche Vorsorgeverpflichtung? Weniger Schwefel – weniger Aromaten = besseres Kerosin
Die zeitnahe und freiwillige Selbstverpflichtung zum Einsatz entschwefelten Kerosins (< 10 ppm) innerhalb Deutschlands wäre ein überzeugendes Signal an Europa und ein längst überfälliger Schritt, Mensch und Umwelt zu entlasten. |
Das Problem:
- An Flughäfen werden im LTO-Zyklus (Landing und Take-Off) täglich große Mengen von Kerosin verbrannt (z.B. Flughafen München 2019: > 500.000 Liter pro Tag).
- Dabei gelangen die Abgase von Triebwerken ungefiltert in die Atemluft – Triebwerke können aus technischen Gründen weder mit Filtern noch mit Katalysatoren ausgestattet werden.
- Im Abgas von Triebwerken sind Unmengen ultrafeiner Partikel mit gesundheitsschädlichen toxischen und kanzerogenen Verbindungen enthalten – in der Zusammensetzung u.a. vergleichbar mit den Inhaltsstoffen von Tabakrauch.
- Mit dem Wind werden die ultrafeinen Partikel – die Abgase der Turbinen – weit in das Umland vertragen (> 20 km).
- Direkt am Flughafen und in den betroffenen Gemeinden treten dadurch Konzentrationen ultrafeiner Partikel auf, die ein Vielfaches der normalen Hintergrundbelastung darstellen (die WHO spricht bei Konzentrationen von > 10.000 Partikel/cm³ pro Tag oder von > 20.000 Partikel/cm³ pro Stunde von schlechter Luft).
Die schlechten Nachrichten:
- Stand heute sind Beschäftigte und Anwohner an/von Flughäfen den ultrafeinen Partikeln aus den Triebwerken schutzlos ausgeliefert.
- Obwohl Wissenschaft und WHO seit Jahren auf die massiven Gesundheitsgefährdungen durch ultrafeine Partikel hinweisen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für UFP.
- Seit 2010 vorliegende Erkenntnisse zur Minimierung von turbinenverursachten ultrafeinen Partikeln wurden bis heute nicht umgesetzt. Der zulässige Schwefelgehalt von Kerosin, ein wesentlicher Faktor bei der Entstehung ultrafeiner Partikel, beträgt aktuell < 3.000 ppm. Bei Benzin und Diesel wurde er bereits vor mehr als 10 Jahren auf < 10 ppm abgesenkt.
Die guten Nachrichten:
- Durch entschwefeltes Kerosin (< 10 ppm) können die gesundheitsschädlichen ultrafeine Partikel aus dem Flugverkehr wesentlich reduziert werden (Reduzierung um mehr als 30%).
- Die technischen Voraussetzung zur umfänglichen Entschwefelung von Kerosin (Hydrierung*) sind bereits heute vorhanden und verfügbar – einer sofortigen Umsetzung steht nichts im Weg – im Gegensatz zu den SAF (Sustainable Aviation Fuel), die nicht in ausreichender Menge und nur teuer produziert werden können.
- Mehrkosten bei der Herstellung werden durch den höheren Wirkungsgrad bei der Verbrennung amortisiert und …
- Entschwefeltes Kerosin reduziert die Entstehung von Kondensstreifen und damit die Non-CO2-Effekte des Fliegens auf die Klimaerwärmung.
Mehr Details & Informationen:
- „Entschwefeltes Kerosin für den Flugverkehr“ – Vortrag
- Umweltverbände fordern Entschwefelung von Kerosin – BVF 10. November 2022
* Hydrodesulfurierung, kurz HDS, auch Hydrofinishing, Hydrofining, Hydrotreating, ist die Entschwefelung von Mineralölprodukten durch Hydrierung (Reaktion der Schwefelverbindungen mit Wasserstoff).
Presse:
- Bürgerverein Freising: Ministerin soll Kerosin-Entschwefelung forcieren – Merkur.de 13. November 2022