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Über Radon

mSv     –>      tausendstel Sievert
Bq        –>      Bequerell pro Kubikmeter Raumluft

Radon  ist ein radioaktives chemisches Element mit dem Elementsymbol Rn und der Ordnungszahl 86. Im Periodensystem steht es in der 8. Hauptgruppe, bzw. der 18. IUPAC-Gruppe und zählt damit zu den Edelgasen (daher die Endung -on als Analogiebildung).

Da sich Radon in Häusern (im Gegensatz zur natürlichen Umgebung) in schlecht belüfteten Räumen ansammeln kann, stellt es eine Gefahr für die Gesundheit durch eine erhebliche Radonbelastung dar. Die hauptsächliche Gefahrenquelle sind letztlich nicht das Radon selbst, sondern seine Zerfallsprodukte, wobei Polonium-Isotope am meisten zur Belastung durch Alphastrahlung beitragen. Radon hat am gesamten Strahlungsaufkommen auf der Erdoberfläche den bei weitem größten Anteil (durchschnittliche effektive Dosis pro Person in Deutschland: etwa 1,1 mSv/Jahr).

Hinweis:                                                                                                                                                   Insbesondere wenn Kellerräume als Wohn-, Büro-,  Arbeits- oder Freizeitraum benutzt werden ist eine Radonmessung dringend zu empfehlen. Bei guter Belüftung ist die Radonbelastung weit geringer als bei geschlossenen Fenstern. Zu beachten ist, dass im Winterhalbjahr nicht durchgängig gelüftet wird (z.B. wegen Wasserrohrbruch bei Minusgraden) und es somit zu hohen Radonbelastungen kommen kann. Nicht beheizte Kellerräume mit niedrigen Raumtemperaturen neigen bei offenen Fenster durch eine hohe Luftfeuchtigkeit (Sommermonate) zu Schimmelbildung (Achtung Gesundheitsgefahren). Regionale unterschiedliche Messwerte sind von der jeweiligen Bodenbeschaffenheit abhängig. Die Unterschreitung des empfohlenen Grenzwertes bedeutet nicht, dass der Aufenthalt unbedenklich ist, insbesondere im Hinblick auf eine längere Aufenthaltsdauer von Stunden oder Tagen. Körperliche Tätigkeit, hohe Atemfrequenz, sollte einbezogen werden.

Empfohlener max. Langzeitgrenzwert 100 Bq/ m³ Raumluft (WHO). 

In Bayern gilt als gesetzlich festgesetzter Grenzwert (Jahresmittel) für Aufenthaltsräume oder für Arbeitsplätze von 300 Bq/m³ (www.stmuv.bayern.de). Gemessen wird an der Luft, ohne das nähere Angaben gemacht werden. Eine Aussage über privat genutzte Kellerräume, Radonhotspot, und deren Nutzungszweck bzw. Nutzungsdauer wird keine Aussage getroffen. Empfohlener max. Langzeitgrenzwert 100 Bq/ m³ Raumluft (WHO). Jahresmittelwerte/Mittelwerte bleiben ohne Aussagekraft, wenn z.B. Tageshöchstwerte in die Bewertung (Gesundheitsgefahren) nicht einfließen.

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