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Lärm macht krank!

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Um dies in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, haben das UBA, der BUND und andere Organisationen den 30.4. zum „Tag des Lärms“ erklärt. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Lärm weit höhere Gesundheitsrisken birgt, als bisher angenommen. Bestehende Regelungen schützen die Bevölkerung nicht ausreichend vor Lärm und müssen dringend angepasst werden.

Lärm schädigt unsere Gesundheit.  So können z.B. bundesweit hunderttausende Flughafenanwohner nicht in Ruhe schlafen, da veraltete Nachtflugregelungen keinen ausreichenden Schutz vor nächtlichem Fluglärm gewährleisten. Das ist auch in München so mit einer der schlechtesten Nachtflugregelung aller Flughäfen in ganz Deutschland. Entgegen den Beteuerungen der Flughafen München GmbH, die Belastungen für die Bevölkerung so gering wie möglich halten zu wollen, werden immer mehr Flüge in die besonders gesundheitskritischen Nachtzeiten verlagert. Die mehr als 25 Jahre alte Nachtflugregelung bietet dabei noch „Luft nach oben“, wie die Verantwortlichen des Flughafens gerne betonen. Wirtschaftliche Überlegungen vor die Gesundheit der Bevölkerung zu stellen – dies darf und kann aber nicht der Grundsatz für verantwortungsvolles Handeln sein! Vor allem dann nicht, wenn eine Verlagerung der Nachtflüge ohne wirtschaftlichen Schaden für die Airlines möglich ist.

Der BV Freising nimmt deshalb den Tag des Lärms am 30. April nochmals als Anlass, die Forderung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr aufzugreifen. Wir sehen die bayerische Staatsregierung und deren Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzenden der FMG in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, die bestehende Nachtflugregelung am Flughafen München an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen.  Die zeitnahe Umsetzung eines uneingeschränkten Nachtflugverbots von 22-6 Uhr ist dabei ein erster Schritt.

 

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